AGB – MEDIADESIGN MIX
Stand: 01.08.26
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen MEDIADESIGN MIX – KSD Projects UG i.G. (haftungsbeschränkt), eingetragen im Handelsamt Essen (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Kunden.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sie gelten nicht für Verbraucher (§ 13 BGB).
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen und Werkleistungen in den Bereichen Mediengestaltung, Marketing (insb. Online-, Performance- und Content-Marketing), Webentwicklung, Webdesign, Branding, Content-Produktion sowie digitale Lösungen. Ein wesentlicher Bestandteil der digitalen Lösungen kann die Implementierung und Nutzung von Automatisierungsprozessen sowie Künstlicher Intelligenz (KI) gestützten Anwendungen (z. B. zur Generierung von Text, Bild oder Code) sein.
(2) Der konkrete Leistungsumfang, der Zeitplan sowie etwaige Meilensteine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot des Auftragnehmers bzw. dem vom Kunden unterzeichneten Einzelvertrag. Leistungsbeschreibungen im Angebot gelten als Beschaffenheitsvereinbarung, nicht als Garantie.
(3) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart (z. B. bei der Erstellung einer funktionsfähigen Website im Werkvertrag), schuldet der Auftragnehmer Dienstleistungen, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs (z. B. Umsatzsteigerung, Lead-Generierung, bestimmtes Ranking bei Suchmaschinen). Bei Dienstleistungen ist die geschuldete Leistung die sorgfältige Ausführung der Tätigkeit.
(4) Bei Verwendung von KI-gestützten Tools zur Leistungserbringung weist der Auftragnehmer darauf hin, dass die Ergebnisse der KI den aktuellen technischen Einschränkungen unterliegen können. Der Auftragnehmer prüft diese Ergebnisse nach bestem Wissen, übernimmt jedoch keine Gewähr für die absolute Fehlerfreiheit, da KI-gestützte Systeme irren können.
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritte (insbesondere freie Mitarbeiter, Freelancer, Subunternehmer sowie Kooperationspartner) einzusetzen.
(2) Diese Dritten werden ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Auftragnehmers tätig. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und den beauftragten Dritten.
(3) Der Auftragnehmer haftet für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer wie für eigenes Verschulden im Rahmen der Haftungsbeschränkungen dieser AGB (§ 8).
(4) Zur Minderung des Risikos einer Scheinselbstständigkeit beim Einsatz von Freelancern stellt der Auftragnehmer sicher, dass diese Ihre Leistungen weisungsfrei und unter Einsatz eigener Betriebsmittel erbringen. Dies berührt die fachliche Aufsicht und Qualitätskontrolle durch den Auftragnehmer nicht.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung aktiv und kostenfrei zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte (wie Texte, Bilder, Logos, Zugänge, Passwörter) und technischen Voraussetzungen in verwertbarem Format.
(2) Der Kunde benennt für jedes Projekt einen festen Ansprechpartner, der entscheidungsbefugt ist.
(3) Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die dem Auftragnehmer bereitgestellten Inhalte (z. B. Bildmaterial, Texte, Marken) zu verwenden und dem Auftragnehmer die notwendigen Nutzungsrechte zur Auftragserfüllung einzuräumen. Er garantiert, dass durch diese Inhalte keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden.
(4) Verzögerungen in der Leistungserbringung, die darauf beruhen, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. In diesem Fall verschieben sich vereinbarte Liefertermine entsprechend.
(1) Die Vergütung erfolgt gemäß dem zugrunde liegenden Angebot als Festpreis (Pauschalhonorar), Vergütung nach Aufwand (Stunden-/Tagessätze) oder in Form eines monatlichen Retainers (Dauerschuldverhältnis). Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder Meilensteinzahlungen zu verlangen, insbesondere bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen oder einem Auftragswert über 2.500 €. Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Meilensteine als Standard für Vorauszahlungen bei Projektbeginn: 30 % bei Auftragserteilung, 40 % nach wesentlichen Teilleistungen (z. B. Entwurf/Konzept), 30 % nach Abschluss/Abnahme.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern im Angebot kein anderes Fälligkeitsdatum genannt ist.
(4) Bei monatlichen Retainer-Verträgen ist die Vergütung jeweils im Voraus zum ersten Werktag des Monats fällig.
(5) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung auszusetzen (Leistungsverweigerungsrecht), bis alle offenen Rechnungen beglichen sind. Verzugszinsen werden in gesetzlicher Höhe berechnet.
(1) Soweit eine Werkleistung geschuldet ist (z. B. Erstellung einer Website, eines Logos, eines Videos), ist diese vom Kunden nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe der Leistung wesentliche Mängel schriftlich rügt. Die Leistung gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde das Werkprodukt im Produktivbetrieb nutzt (z. B. Freischaltung der Website, Nutzung des Logos für Marketing).
(3) Soweit im Angebot Korrekturschleifen vereinbart sind, beziehen sich diese auf Änderungen im Rahmen des ursprünglich definierten Leistungsumfangs. Änderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (Change Requests) oder nach Abschluss der Korrekturschleifen verlangt werden, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert nach Aufwand berechnet.
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Vertragszweck ein.
(2) Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte oder das Recht zur Weitergabe an Dritte oder zur Bearbeitung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und ggf. einer gesonderten Vergütung.
(3) Soweit die Arbeitsergebnisse KI-generierte Inhalte enthalten, weist der Auftragnehmer darauf hin, dass die Rechtslage bezüglich des Urheberrechtsschutzes an solchen Inhalten derzeit noch nicht final geklärt ist. Dem Kunden wird an diesen Anteilen nur das Recht eingeräumt, diese im Rahmen des Vertragszwecks zu nutzen.
(4) Soweit der Auftragnehmer dem Kunden Lizenzen für Software, Stock-Material (Bilder, Videos, Musik) oder sonstige Leistungen Dritter verschafft, gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde ist verpflichtet, diese zu beachten.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Haftungsobergrenze: Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Gesamthaftung pro Vertragsjahr auf die Höhe des jeweiligen Auftragswerts (bei Dienstleistungsverträgen auf die Summe der Zahlungen der letzten 12 Monate vor Schadenseintritt) begrenzt. Dies gilt nicht für Schäden nach Abs. 5.
(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Datenverlust oder Produktionsausfall ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie.
(1) Der Kunde ist allein für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und der beauftragten Werbemaßnahmen verantwortlich.
(2) Der Auftragnehmer führt keine rechtliche Prüfung (z. B. auf wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche oder urheberrechtliche Zulässigkeit) der erstellten Arbeitsergebnisse durch. Der Kunde wird vor der Veröffentlichung oder Nutzung der Ergebnisse diese auf eigene Kosten rechtlich prüfen lassen.
(3) Mit der Freigabe von Entwürfen, Werbemitteln oder Konzepten durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für Mängel, die in freigegebenen Entwürfen enthalten sind, haftet der Auftragnehmer nicht.
(4) Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Rechten durch die vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder die vom Kunden freigegebenen Werbemaßnahmen gegen den Auftragnehmer erhoben werden, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung.
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (DSGVO).
(2) Sofern der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Adressdaten für Marketing, Nutzerdaten auf Websites), schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV).
(3) Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit über die jeweils andere Partei erhalten und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, geheim zu halten. Dies gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.
(1) Die Kommunikation erfolgt primär per E-Mail, sofern keine anderen Kommunikationswege ausdrücklich vereinbart wurden.
(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass er unter der im Vertrag angegebenen E-Mail-Adresse erreichbar ist und E-Mails regelmäßig abruft. Verzögerungen durch nicht abgerufene E-Mails gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
(1) Projektverträge enden mit Abschluss der vereinbarten Leistung (bzw. Abnahme der Werkleistung), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. Retainer-Verträge) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können, sofern nicht anders vereinbart, von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei schwerwiegend gegen Vertragspflichten verstößt und das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist, oder wenn der Kunde mit mehr als zwei Monatszahlungen in Verzug gerät.
(4) Bereits erbrachte Teilleistungen sind in jedem Fall zu vergüten. Bei Projektverträgen, die vorzeitig gekündigt werden (ohne wichtigem Grund des Auftragnehmers), hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf angemessene Entschädigung für nicht erbrachte Leistungen, wobei ersparte Aufwendungen anzurechnen sind.
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen des Kunden, dessen Logo sowie die im Rahmen des Vertrags erstellten Arbeitsergebnisse (z. B. Case Studies, Screenshots der Website) zu Referenzzwecken auf seiner Website, in Social Media oder in Marketingunterlagen zu verwenden.
(2) Dies gilt nicht, sofern der Kunde dieser Nutzung ausdrücklich bei Auftragserteilung schriftlich widersprochen hat. Der Auftragnehmer berücksichtigt dabei berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Kunden.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die diese AGB gelten, ist Essen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.